Die Bestellung eines internen DSB stützt sich zunächst auf  vorhandenen technischen und organisatorischen Kenntnisse des Betriebes. Der DSB muss fachkundig und zuverlässig sein, zwei Eigenschaften, die in Kommentierung und Rechtsprechung definiert sind.

Technische und organisatorische Kenntnisse

Zu den Aufgaben des DSB gehören unter anderen das Führen von Übersichten, die Überwachung, die Schulung und Verpflichtung, sowie die Mitwirkung bei der Personalauswahl. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden stark von der Art der Branche und der jeweiligen Unternehmensstruktur geprägt. Die zunehmende Komplexität sowie individuelle Gegebenheiten bei den betrieblichen Abläufen, sind weitere Argumente für die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten.

Die Kosten beim Einsatz eines internen Mitarbeiters als DSB sind kaum zu kalkulieren. Zudem genießt der Mitarbeiter einen erweiterten Kündigungsschutz. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder andere Personen, die in dieser Funktion in Interessenkonflikte geraten könnten, können nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden.

Dem gegenüber stehen erhebliche bei Vorteile der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.



Interner DSB

 

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